Die erbrachte medizinische Leistung
rechnen wir - wie gesetzlich für alle
Ärzte vorgeschrieben - nach der
"Gebühren Ordnung für Ärzte" ab.
Es gibt keinen Unterschied zur Abrechnung die ein Haus- oder Facharzt stellt !
Als Privatpatient/in können sie diese
einfach bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Für alle Selbstzahler erstellen wir einen
Kostenvoranschlag vorab.
Über das Verordnen von Medikation hinaus ist es uns wichtig den Therapieplan verständlich zu vermitteln und Ihnen auch schriftlich zukommen zu lassen.
Wir definieren zusammen mit Ihnen Therapieziele und legen einen zeitlichen Rahmen fest, in dem diese erreicht werden sollten.
Aktiv werden wir uns bei Ihnen melden um das Erreichen der Ziele zu überprüfen und ggf. Therapieanpassungen vorzunehmen.
Leistungen außerhalb der GOÄ
Neben den Leistungen, die in der Gebührenordnung der Ärzte aufgeführt sind, gibt es moderne, medizinische Diagnostikmöglichkeiten z. Bsp. ein 3 Tage EKG statt einem 24h LZ-EKG die auch sinnvoll sind.
Diese individuellen Leistungen werden vorab schriftlich festgelegt. Diese Preise orientieren sich an den üblichen Erlöskosten und sind detailliert aufgeführt. Dadurch werden diese auch oft von der Privatkrankenkasse übernommen, andernfalls sind sie privat zu begleichen.